Erste Hilfe NRW ist ein Dienstleistungsunternehmen, wir befassen uns im speziellem mit
Arbeitssicherheit,Brandschutz sowie der Fort,-/ Weiterbildungen in der Ersten Hilfe.
In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Erstelfer ausbilden zu
lassen.
Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Wir unterstützen Sie dabei, den geforderten Betrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen und bilden Ihre Mitarbeiter individuell auf Ihr Unternehmen angepasst in Erster Hilfe aus.
Kurse können bei uns täglich und Deutschlandweit gebucht werden. Wir kommen auch zu Ihnen in den Betrieb.
Bewerber für eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst.
Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.